Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Personalvermittlung: Was ist der Unterschied?
Wenn Unternehmen Personal benötigen, stehen in der Praxis meist drei Modelle im Raum: die Arbeitnehmerüberlassung (umgangssprachlich Zeitarbeit), der Werkvertrag und die Personalvermittlung. Alle drei unterscheiden sich rechtlich grundlegend. QS Personal GmbH stellt ihr Personal selbst fest an und setzt es im Rahmen eines Dienst-/Werkvertrags bei ihren Kundenunternehmen ein, hier ordnen wir dieses Modell im Vergleich zu den beiden anderen ein.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Personaldienstleister, der Verleiher, eigene Arbeitnehmer einem Kundenbetrieb (dem Entleiher) für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber: Er zahlt Lohn, führt Sozialabgaben ab und trägt die arbeitsrechtliche Verantwortung. Der Entleiher hingegen erhält das Weisungsrecht für die Dauer des Einsatzes, er entscheidet, was, wann und wie gearbeitet wird, wie bei eigenen Mitarbeitenden. Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und erlaubnispflichtig.
Was ist ein Werkvertrag?
Beim Werkvertrag beauftragt ein Unternehmen (der Besteller) einen externen Auftragnehmer mit der Erbringung eines konkreten, abgrenzbaren Werks oder Erfolgs, etwa der Fertigung einer bestimmten Stückzahl, einer Montage oder einer Dienstleistung mit definiertem Ergebnis. Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers unterstehen weiterhin dessen Weisung, nicht der des Bestellers. Der Auftragnehmer organisiert die Arbeit eigenständig, trägt das unternehmerische Risiko für die Erfüllung und haftet für die vertraglich geschuldete Leistung. QS Personal GmbH arbeitet nach diesem Modell: Unser Personal bleibt bei uns angestellt, wir behalten das Weisungsrecht und erbringen die vereinbarte Leistung mit eigenem Personal bei unseren Kundenunternehmen.
Was ist Personalvermittlung?
Bei der Personalvermittlung sucht und prüft ein Personaldienstleister passende Kandidatinnen und Kandidaten für eine offene Stelle und stellt sie dem suchenden Unternehmen vor. Kommt es zur Einstellung, wird die Fachkraft direkt beim Unternehmen fest angestellt, der Vermittler ist zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeber. Er erhält im Erfolgsfall eine einmalige Vermittlungsprovision. Da kein Arbeitsverhältnis zum Vermittler entsteht, ist die Personalvermittlung nicht erlaubnispflichtig nach dem AÜG. Dieses Modell nutzt QS Personal GmbH nicht, unsere Fachkräfte bleiben bei uns angestellt.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Kriterium | Arbeitnehmerüberlassung | Werkvertrag | Personalvermittlung |
|---|---|---|---|
| Weisungsrecht | Liegt beim Entleiher (Kundenbetrieb) | Liegt beim Auftragnehmer selbst | Liegt beim einstellenden Unternehmen |
| Geschuldet wird | Arbeitsleistung / Zeit | Ein konkretes Werk / Erfolg | Vermittlung eines passenden Kandidaten |
| Arbeitgeber | Verleiher (Personaldienstleister) | Auftragnehmer (externe Firma) | Das einstellende Unternehmen direkt |
| Erlaubnispflicht | Ja, nach AÜG | Nein | Nein |
| Haftung für Ergebnis | Entleiher trägt das Ergebnis-Risiko | Auftragnehmer haftet für das Werk | Vermittler haftet nicht für Arbeitsleistung |
Wann eignet sich welches Modell?
Arbeitnehmerüberlassung eignet sich, wenn Sie kurzfristig Personal in Ihre eigenen Betriebsabläufe integrieren und selbst steuern möchten, ohne selbst Arbeitgeber zu werden, etwa bei Auftragsspitzen oder Krankheitsausfällen. Ein Werkvertrag passt, wenn Sie eine klar abgrenzbare Aufgabe zuverlässig erledigt haben möchten, ohne die tägliche Arbeit selbst zu steuern oder eigenes Personal dafür aufzubauen, so arbeitet QS Personal GmbH mit Ihnen zusammen. Personalvermittlung ist die richtige Wahl, wenn Sie eine Position dauerhaft besetzen und die neue Fachkraft von Anfang an fest in Ihr eigenes Team integrieren möchten, mit voller Weisungsbefugnis und ohne Umweg über einen externen Anbieter.
Wichtig: Wird ein als Werkvertrag deklariertes Verhältnis in der Praxis wie eine Arbeitnehmerüberlassung gelebt, etwa weil der Besteller den externen Mitarbeitenden direkte Weisungen erteilt, spricht man von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung. Das kann arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben, unter anderem die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Besteller.
Gut zu wissen: QS Personal GmbH bietet keine Arbeitnehmerüberlassung an. Wir stellen unser Personal selbst fest ein und setzen es im Rahmen eines Dienst-/Werkvertrags flexibel bei unseren Kundenunternehmen ein. Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Personalbedarf sprechen Sie uns gerne direkt an.